INQA-Coaching

Wir kümmern uns um den Fördergeldantrag

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Was ist INQA-Beratung?

Das INQA Beratungsprogramm ist darauf ausgerichtet, die aktuellen Herausforderungen Ihres Unternehmens zu meistern und maßgeschneiderte, nachhaltige Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter zu entwickeln:

    • Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen
    • Ziel: Passgenaue Lösungen finden
    • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
    • Sicherung von Fachkräften

Wer finanziert die INQA-Beratung?

  • der Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
  • Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

Wie erhalte ich die Förder-Schecks?

  • Unser Fördermittelcheck-Fragebogen gibt Ihnen mittels 8 Fragen Aufschluss darüber, ob Sie förderberechtigt sind oder nicht.
  • Lassen Sie diese Chance nicht ungenutzt: wir haben nur noch 20 freie Plätze für 2024!

Wir sind autorisierte INQA-Coach​

David Hirsch

Stefan Behrendt

Stephanie Mittelbach

Torsten Trautwein

Sebastian Franke

Häufige Fragen zur INQA-Förderung

Gefördert werden in Deutschland ansässige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die folgende Kriterien erfüllen:

  1. Die KMU müssen mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit haben.
  2. Die Anzahl der Beschäftigten darf 250 nicht überschreiten.
  3. Das Unternehmen muss seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen.
  4. Der Jahresumsatz des Unternehmens darf nicht mehr als 50 Millionen Euro betragen.
  5. Die Jahresbilanzsumme darf nicht mehr als 43 Millionen Euro betragen.
  6. In den letzten 3 Steuerjahren dürfen nicht mehr als 200.000 Euro staatliche Beihilfen (einschließlich der INQA Coaching Förderung) in Anspruch genommen worden sein.

Gefördert wird ein agiles Coaching für personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse, die in Verbindung mit einer spezifischen digitalen Umgestaltung im Unternehmen stehen.

Um das INQA-Coaching in Anspruch nehmen zu können, ist ein Beratungsscheck erforderlich, der vom IBS Nordhessen im Rahmen einer INQA-Beratung ausgestellt wird. Dieser Beratungsscheck enthält den Umfang der Beratung sowie Empfehlungen zu den Schwerpunkten der Maßnahmen.

Es werden bis zu 12 Beratungstage à 8 Stunden angeboten, die auf mehrere Tage aufgeteilt werden können. Pro Beratungstag wird ein Nettohonorar von 1.200 EUR berechnet. Diese Kosten werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80% gefördert, was einem maximalen Zuschussbetrag von 11.520 EUR entspricht. Die Durchführung der Beratung muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen sein.

Die Förderung der Beratungsleistung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Kosten des Coachings zunächst vollständig aus Eigenmitteln begleichen müssen. Erst nach Abschluss des Coachings und einer umfassenden Prüfung der formalen Voraussetzungen sowie der erbrachten Ergebnisse durch die Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See erfolgt die Erstattung der Beratungskosten.

Das Programm hat das Ziel, gemeinsam mit den Beschäftigten Lern- und Entwicklungsprozesse zu entwickeln, um den digitalen Wandel auf innovative Weise zu gestalten. Dadurch wird eine höhere Akzeptanz in der Belegschaft gefördert und eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sichergestellt.

Das Coaching wird ausschließlich auf der Grundlage einer spezifischen agilen Methode durchgeführt. Die Mitarbeitenden organisieren sich dabei selbst in einem Projektteam, dem sogenannten „LAB-Team,“ und verteilen die Rollen entsprechend ihrer Fertigkeiten und Talente. Hierbei sind alle Teammitglieder gleichwertig, einschließlich der Führungskräfte.

Der INQA-Coaching-Prozess gliedert sich in drei Stufen, um eine individuelle und ergebnisorientierte Lösung für das geförderte Unternehmen zu gewährleisten:

Schritt 1: Die Beratung und Aufnahme in das Förderprogramm erfolgen durch die INQA-Beratungsstelle Nordhessen (IBS Nordhessen).

Schritt 2: Es folgen bis zu 12 Tage Beratung durch eine autorisierte/n INQA-Coach*in, gefolgt von der Antragstellung auf Erstattung des Beratungshonorars bei der IBS Nordhessen.

Schritt 3: Abschließend findet ein Ergebnisgespräch mit der IBS Nordhessen statt, um die erreichten Resultate zu besprechen.

Die Förderung der Beratungsleistung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Kosten des Coachings zunächst vollständig aus Eigenmitteln begleichen müssen. Erst nach Abschluss des Coachings und einer umfassenden Prüfung der formalen Voraussetzungen sowie der erbrachten Ergebnisse durch die Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See erfolgt die Erstattung der Beratungskosten.